Honorar
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) und liegt in der Regel zwischen 134€ und 167€ pro Sitzung.
In einigen Fällen können zusätzlich Kosten für Anamnesen, diagnostische Untersuchungen, psychopathologische Befunderhebungen oder Berichte entstehen.
Diese werden selbstverständlich transparent erläutert.
Privatversicherte & Beihilfe- Empfänger*innen
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie vollständig von der Privaten Krankenversicherung übernommen. Auch Beihilfeberechtigte sowie Bundeswehrangehörige haben Anspruch auf Kostenerstattung in einer Privatpraxis.
Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie die genauen Konditionen für eine ambulante Verhaltenstherapie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahler*innen
Wenn Sie die Kosten selbst tragen, entfallen sämtliche formalen Abstimmungen mit der Krankenkasse. Sie benötigen keine Überweisung und Ihre Daten bleiben vollständig vertraulich.
Gesetzlich Versicherte
In bestimmten Fällen ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich. Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld direkt bei Ihrer Krankenkasse nach den geltenden Voraussetzungen.
Ich unterstütze Sie gerne!